Kündigung

Jede Kündigung bringt den betroffenen Arbeitnehmer in eine besondere Situation. Denn unabhängig davon, ob er mit der Arbeit glücklich war oder nicht, bringt die Kündigung immer eine Veränderung und birgt die Kündigung grundsätzlich die Gefahr des sozialen Abstiegs und erzeugt so – nicht ganz unberechtigt – häufig Existenzängste.

In den letzten Jahren ist folgerichtig zu beobachten, dass die Neigung der Arbeitnehmer, einer Beendigung gegen Abfindung zuzustimmen, sinkt.

Insbesondere ältere Arbeitnehmer neigen dazu, lange und ausdauernd um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Dies hat seinen Grund natürlich auch in den Veränderungen beim Arbeitslosengeld und insbesondere bei den Hartz IV-Gesetzen. Gerade für gekündigte Arbeitnehmer mit mehr als zwei Jahren bis zur Rente birgt der Arbeitsplatzverlust die wirkliche Gefahr des sozialen Abstiegs.

Wir schauen bei unserer Arbeit weniger auf die sogenannte Regelabfindung. Wir versuchen, das, was im Einzelfall möglich ist, zu erreichen. Dies kann möglicherweise eine sehr viel höhere Abfindung sein oder auch sehr wenig. Meistens erreichen wir für unsere Kunden Abfindungen deutlich oberhalb der sogenannten „Regelabfindung“. Dies gelingt aber nicht immer.

Im Falle der Kündigung gilt eines ohne Ausnahme: Je früher der Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht wird, desto besser. Denn wer gut vorbereitet ist und alle möglichen Eventualitäten bedacht hat, wird in der Regel die besseren Karten vor dem Arbeitsgericht haben.

Wenn man vor der Kündigung noch ein paar Tage Zeit hat, können Arbeitnehmer und der geübte Fachanwalt für Arbeitsrecht im Vorwege sogar noch etwas vorbereiten, um dem Arbeitgeber die Kündigung zu erschweren.